Strafverteidigung

Es ist Ihr gutes Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Jeder hat ein Recht auf Verteidigung und Sie sollten es unbedingt wahrnehmen. Als Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit. Sie können daher mit mir alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.
Ich vertrete Sie in den genannten und weiteren Fällen:

  • Allgemeines Strafrecht (Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Nötigung, Körperverletzung, Drogendelikte usw.)
  • Verkehrsstrafrecht (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, usw.)
  • Sexualstrafrecht (Missbrauch, Vergewaltigung, Kinderpornographie, usw.)
  • Jugendstrafrecht
  • Opfervertretung und Nebenklage

Wichtig ist: handeln Sie schnell!

Sie sollten schnell Kontakt zu mir aufnehmen, wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben, einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, vorläufig festgenommen werden, in Untersuchungshaft sind oder eine Anklage gegen Sie vorliegt. Je schneller ich als Verteidiger für Sie tätig werde, desto schneller kann ich durch geeignete Maßnahmen in Ihrem Sinne Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen.